6. Dezember 2010

#Buchempfehlung

Datenschutzkonformer Einsatz von Web-Tracking-Tools

Gemäß des Beschlusses (http://www.lfd.m-v.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdf) vom 26. und 27. November 2009 des Düsseldorfer Kreises (die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich) sind vollständige IP-Adressen personenbezogene Daten und dürfen im Rahmen von Webtracking-Tools nicht mehr erhoben und verarbeitet werden, ohne vorher eine bewusste und eindeutige Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Liegt diese Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist. Weiter muss auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum Widerspruch in deutlicher Form im Rahmen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite hingewiesen werden.

Werden pseudonyme Nutzungsprofile durch einen Auftragnehmer erstellt, sind darüber hinaus die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zur Auftragsdatenverarbeitung durch den Anbieter einzuhalten.

Unsere Lösung

Bei dem Tracking über unsere Lösung anonymisieren wir die IP-Adressen und bieten Ihnen so pseudonyme Nutzungsprofile wie sie gemäß dem oben genannten Beschluss gefordert werden.

Im Rahmen des Setups erstellen wir Ihnen einen ergänzenden Teil für Ihre Datenschutzerklärung und befassen uns auch im Fall eines Widerrufs mit den notwendigen Handlungen.